40822 Mettmann
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Kaufpreis: 2.990.000,00 EUR
Grundstück:ca. 58.000,00 m²
Erschl.:Erschlossen
Gewerbe in 40822 Mettmann
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Bauträger,Projektentwickler und Investoren aufgepasst! 58000 m² Grundstück warten auf ihre Umsetzung

Objektbeschreibung

Grundstücksbeschreibung

Projektentwickler, Investoren und Bauträger aufgepasst – hier wartet eine seltene Gelegenheit auf Ihre Vision:

Ein beeindruckendes Grundstück mit insgesamt ca. 58.000 m² Fläche bietet Raum für große Ideen und nachhaltige Konzepte. Eingebettet in ein Sondergebiet im Außenbereich, eröffnet sich hier ein außergewöhnliches Entwicklungspotenzial – insbesondere für zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Bildung und Pflege.

Auf rund 30.000 m² besteht Baurecht speziell für Einrichtungen mit Bildungs- oder Pflegehintergrund. Ob moderne Pflegeeinrichtung, innovativer Bildungscampus oder eine Kombination aus beidem – die großzügige bebaubare Fläche lässt vielfältige architektonische und funktionale Konzepte zu.

Die übrigen rund 28.000 m² dürfen zwar nicht versiegelt werden, eröffnen jedoch spannende Nutzungsmöglichkeiten, etwa für Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung oder Einspeisung, als naturnahe Gartenfläche, zur ökologischen Landwirtschaft oder als Weideland. Damit ergänzt dieser Teil des Grundstücks das bebaubare Areal ideal – sei es unter ökologischen, energetischen oder gestalterischen Aspekten.

Dieses Grundstück bietet nicht nur Raum – es bietet Perspektive. Ideal für alle, die mit nachhaltigen, sozialen oder innovativen Bauprojekten einen Unterschied machen wollen.

Baurechtliche Situation & Nutzungsmöglichkeiten
Flächennutzungs- und Regionalplan

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Mettmann sowie der Regionalplanung.

Regionalplan: Ausgewiesen als „Zweckgebundener Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ – dies erlaubt grundsätzlich eine bauliche Entwicklung mit festgelegtem Verwendungszweck.
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mettmann: Das Areal ist als „Sonstiges Sonderbaugebiet im Außengebiet“ mit der Zweckbestimmung „Bildungs- und Pflegeanstalt“ dargestellt.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert derzeit nicht. Eine Bebauung ist daher nur im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans oder ggf. eines Angebotsbebauungsplans möglich.

Die Stadt Mettmann betont ausdrücklich, dass ausschließlich Nutzungen genehmigt werden, die im Einklang mit dem Flächennutzungsplan stehen. Eine Erweiterung oder Umwidmung in andere Nutzungsarten wird nicht unterstützt.

Zulässige Nutzungen gemäß Zweckbestimmung
1. Bildungseinrichtungen

Der Begriff „Bildungseinrichtung“ ist weit gefasst und umfasst Einrichtungen zur Vermittlung von Qualifikationen in allen Lebensphasen. Mögliche Nutzungen sind u.?a.:

Kindergärten, Waldkindergärten
Schulen, Internate
Akademien, Hochschulen
Bildungszentren und Schulungsinstitute
Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder politischen Bildung
Lernzentren mit pädagogischen Schwerpunkten
2. Pflegeeinrichtungen

Im erweiterten Sinne umfasst der Begriff „Pflegeanstalt“ heute eine Vielzahl von Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Pflege, darunter:

Alten- und Pflegeheime, Seniorenresidenzen
Wohngruppen und betreutes Wohnen
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Kurzzeitpflege- und Hospizeinrichtungen
Tagespflege und ambulante Pflegedienste
Psychiatrische Einrichtungen, psychosomatische Kliniken
Reha- oder geriatrische Pflegeeinrichtungen
Auch kombinierte Wohn- und Pflegeformen sowie Einrichtungen mit therapeutischem Angebot sind ausdrücklich zulässig.

3. Wohnen (nur in Verbindung mit Bildung/Pflege)

Reines Wohnen ist nicht zulässig. Wohnnutzungen sind ausschließlich im funktionalen Zusammenhang mit Bildung oder Pflege erlaubt, z.?B.:

Wohnen für Internatsschüler oder Auszubildende im Pflege- oder Bildungsbereich
Wohnraum für pflegebedürftige Personen (mind. Pflegegrad 1)
Wohnmöglichkeiten für Fachpersonal im Quartier (z.?B. Pflegekräfte, Pädagogen)
Entwicklungspotenzial – „Quartier Benninghof“
Unter Beachtung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bietet das Grundstück hervorragende Möglichkeiten für ein ganzheitlich geplantes Sozialquartier. Ziel ist die Entwicklung eines integrativen, generationenübergreifenden Areals mit vielfältigen Bildungs-, Pflege- und Wohnformen – konzipiert als lebendiges Miteinander von alt und jung, von Pflege, Lernen und Arbeiten.

Mögliche Bausteine eines Nutzungskonzepts:

Seniorenresidenz mit ambulanter und stationärer Pflege
Kurzzeitpflegeeinrichtung mit Reha-Charakter
Demenzzentrum und Hospiz
Kinderdorf oder Waldkindergarten
Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung
Schulungs- und Fortbildungszentrum im Pflegebereich
Wohnraum für Auszubildende, Mitarbeitende und Ehrenamtliche
Ambulante Pflegedienste mit Therapieräumen im Quartier

Fazit:

Das Grundstück stellt eine einzigartige Gelegenheit dar, ein nachhaltiges und gesellschaftlich relevantes Projekt zu realisieren. Die klare Zweckbindung schafft Planungssicherheit, während die flexible Auslegung innerhalb des Bildungs- und Pflegesektors Raum für kreative, zukunftsfähige Konzepte bietet. Ideal für Bauträger mit Spezialisierung auf soziale Infrastruktur, kommunale Partnerschaften oder gemeinwohlorientierte Investitionen.

Sonstiges

Ihnen erscheint das Grundstück zu groß – oder vielleicht doch zu klein für Ihr Vorhaben? Kein Problem! Hier profitieren Sie von maximaler Flexibilität: Es besteht die Möglichkeit, genau die Hälfte des Gesamtgrundstücks – also rund 29.000 m² – separat zu erwerben. So lässt sich Ihr Projekt ganz nach Bedarf skalieren.

Und wenn Sie auf der Suche nach noch mehr Potenzial sind, wird es besonders spannend: Der Eigentümer bietet zusätzlich den Erwerb weiterer attraktiver Flächen an. Dazu gehört ein weiteres Areal mit etwa 75.000 m² Bauland – ideal für größere Entwicklungsprojekte oder die Erweiterung Ihrer Bautätigkeit. Als besonderes Highlight steht zudem ein beeindruckendes Grundstück mit rund 500.000 m² zur Verfügung, das derzeit als Golfplatz genutzt wird.

Ob Teilfläche, Erweiterungsoption oder Großprojekt – sprechen Sie mich gerne direkt an, wenn eines dieser Angebote Ihr Interesse weckt. Hier eröffnet sich eine seltene Gelegenheit für Investoren mit Weitblick.

Kosten
Preisangaben in:
EUR
Kaufpreis:
2.990.000,00 EUR
Provisionspflichtig:
Ja
Courtage:
3,57%
Courtagehinweis:
Die angegebene Käuferprovision (inkl. MwSt.) ist verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.
Fläche (ca.)
Grundstücksfläche:
58.000,00 m²
Beschreibungen
Lage:
Die Lage in Mettmann bietet für Bauträger eine hervorragende Ausgangsbasis zur Entwicklung moderner, sozial orientierter Immobilienprojekte mit nachhaltiger Perspektive.

Mikrolage:
Das Grundstück liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Mettmann, rund zwei Kilometer vom Zentrum entfernt, eingebettet in eine gewachsene Nachbarschaft mit bestehenden Pflege- und Bildungseinrichtungen. Diese Standortstruktur schafft optimale Voraussetzungen für Projekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung oder betreutes Wohnen. Die Zufahrt erfolgt über den Benninghofer Weg, Ecke Südring – eine ruhige, dennoch gut angebundene Lage mit direktem Anschluss an die Kölnische Straße.

Makrolage:
Im Radius von 20 Kilometern erschließt sich ein dichtes Einzugsgebiet mit Städten wie Düsseldorf, Wuppertal, Solingen, Velbert und Remscheid. Auch Köln ist in nur etwa 30 Kilometern erreichbar. Die nächste Autobahn (A3 / A46) ist lediglich 6 km entfernt, der nächste Bahnhof in etwa 3 km. Darüber hinaus ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben, was den Standort auch für Mitarbeitende und Nutzer öffentlicher Einrichtungen besonders attraktiv macht.

Dank der zentralen Lage und der direkten Nähe zu vorhandenen sozialen Infrastrukturen bietet sich das Grundstück ideal für Vorhaben im Bereich Pflege, Bildung, betreutes Wohnen oder generationenübergreifende Wohnformen an. Die Kombination aus städtebaulichem Potenzial, Erreichbarkeit und regionaler Nachfrage macht diesen Standort zu einer wertvollen Projektchance – sowohl im Hinblick auf die demografische Entwicklung als auch auf nachhaltige Nutzungskonzepte.
Objektbeschreibung:
Grundstücksbeschreibung

Projektentwickler, Investoren und Bauträger aufgepasst – hier wartet eine seltene Gelegenheit auf Ihre Vision:

Ein beeindruckendes Grundstück mit insgesamt ca. 58.000 m² Fläche bietet Raum für große Ideen und nachhaltige Konzepte. Eingebettet in ein Sondergebiet im Außenbereich, eröffnet sich hier ein außergewöhnliches Entwicklungspotenzial – insbesondere für zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Bildung und Pflege.

Auf rund 30.000 m² besteht Baurecht speziell für Einrichtungen mit Bildungs- oder Pflegehintergrund. Ob moderne Pflegeeinrichtung, innovativer Bildungscampus oder eine Kombination aus beidem – die großzügige bebaubare Fläche lässt vielfältige architektonische und funktionale Konzepte zu.

Die übrigen rund 28.000 m² dürfen zwar nicht versiegelt werden, eröffnen jedoch spannende Nutzungsmöglichkeiten, etwa für Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung oder Einspeisung, als naturnahe Gartenfläche, zur ökologischen Landwirtschaft oder als Weideland. Damit ergänzt dieser Teil des Grundstücks das bebaubare Areal ideal – sei es unter ökologischen, energetischen oder gestalterischen Aspekten.

Dieses Grundstück bietet nicht nur Raum – es bietet Perspektive. Ideal für alle, die mit nachhaltigen, sozialen oder innovativen Bauprojekten einen Unterschied machen wollen.

Baurechtliche Situation & Nutzungsmöglichkeiten
Flächennutzungs- und Regionalplan

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Mettmann sowie der Regionalplanung.

Regionalplan: Ausgewiesen als „Zweckgebundener Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ – dies erlaubt grundsätzlich eine bauliche Entwicklung mit festgelegtem Verwendungszweck.
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mettmann: Das Areal ist als „Sonstiges Sonderbaugebiet im Außengebiet“ mit der Zweckbestimmung „Bildungs- und Pflegeanstalt“ dargestellt.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert derzeit nicht. Eine Bebauung ist daher nur im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans oder ggf. eines Angebotsbebauungsplans möglich.

Die Stadt Mettmann betont ausdrücklich, dass ausschließlich Nutzungen genehmigt werden, die im Einklang mit dem Flächennutzungsplan stehen. Eine Erweiterung oder Umwidmung in andere Nutzungsarten wird nicht unterstützt.

Zulässige Nutzungen gemäß Zweckbestimmung
1. Bildungseinrichtungen

Der Begriff „Bildungseinrichtung“ ist weit gefasst und umfasst Einrichtungen zur Vermittlung von Qualifikationen in allen Lebensphasen. Mögliche Nutzungen sind u.?a.:

Kindergärten, Waldkindergärten
Schulen, Internate
Akademien, Hochschulen
Bildungszentren und Schulungsinstitute
Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder politischen Bildung
Lernzentren mit pädagogischen Schwerpunkten
2. Pflegeeinrichtungen

Im erweiterten Sinne umfasst der Begriff „Pflegeanstalt“ heute eine Vielzahl von Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Pflege, darunter:

Alten- und Pflegeheime, Seniorenresidenzen
Wohngruppen und betreutes Wohnen
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Kurzzeitpflege- und Hospizeinrichtungen
Tagespflege und ambulante Pflegedienste
Psychiatrische Einrichtungen, psychosomatische Kliniken
Reha- oder geriatrische Pflegeeinrichtungen
Auch kombinierte Wohn- und Pflegeformen sowie Einrichtungen mit therapeutischem Angebot sind ausdrücklich zulässig.

3. Wohnen (nur in Verbindung mit Bildung/Pflege)

Reines Wohnen ist nicht zulässig. Wohnnutzungen sind ausschließlich im funktionalen Zusammenhang mit Bildung oder Pflege erlaubt, z.?B.:

Wohnen für Internatsschüler oder Auszubildende im Pflege- oder Bildungsbereich
Wohnraum für pflegebedürftige Personen (mind. Pflegegrad 1)
Wohnmöglichkeiten für Fachpersonal im Quartier (z.?B. Pflegekräfte, Pädagogen)
Entwicklungspotenzial – „Quartier Benninghof“
Unter Beachtung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bietet das Grundstück hervorragende Möglichkeiten für ein ganzheitlich geplantes Sozialquartier. Ziel ist die Entwicklung eines integrativen, generationenübergreifenden Areals mit vielfältigen Bildungs-, Pflege- und Wohnformen – konzipiert als lebendiges Miteinander von alt und jung, von Pflege, Lernen und Arbeiten.

Mögliche Bausteine eines Nutzungskonzepts:

Seniorenresidenz mit ambulanter und stationärer Pflege
Kurzzeitpflegeeinrichtung mit Reha-Charakter
Demenzzentrum und Hospiz
Kinderdorf oder Waldkindergarten
Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung
Schulungs- und Fortbildungszentrum im Pflegebereich
Wohnraum für Auszubildende, Mitarbeitende und Ehrenamtliche
Ambulante Pflegedienste mit Therapieräumen im Quartier

Fazit:

Das Grundstück stellt eine einzigartige Gelegenheit dar, ein nachhaltiges und gesellschaftlich relevantes Projekt zu realisieren. Die klare Zweckbindung schafft Planungssicherheit, während die flexible Auslegung innerhalb des Bildungs- und Pflegesektors Raum für kreative, zukunftsfähige Konzepte bietet. Ideal für Bauträger mit Spezialisierung auf soziale Infrastruktur, kommunale Partnerschaften oder gemeinwohlorientierte Investitionen.
Sonstiges:
Ihnen erscheint das Grundstück zu groß – oder vielleicht doch zu klein für Ihr Vorhaben? Kein Problem! Hier profitieren Sie von maximaler Flexibilität: Es besteht die Möglichkeit, genau die Hälfte des Gesamtgrundstücks – also rund 29.000 m² – separat zu erwerben. So lässt sich Ihr Projekt ganz nach Bedarf skalieren.

Und wenn Sie auf der Suche nach noch mehr Potenzial sind, wird es besonders spannend: Der Eigentümer bietet zusätzlich den Erwerb weiterer attraktiver Flächen an. Dazu gehört ein weiteres Areal mit etwa 75.000 m² Bauland – ideal für größere Entwicklungsprojekte oder die Erweiterung Ihrer Bautätigkeit. Als besonderes Highlight steht zudem ein beeindruckendes Grundstück mit rund 500.000 m² zur Verfügung, das derzeit als Golfplatz genutzt wird.

Ob Teilfläche, Erweiterungsoption oder Großprojekt – sprechen Sie mich gerne direkt an, wenn eines dieser Angebote Ihr Interesse weckt. Hier eröffnet sich eine seltene Gelegenheit für Investoren mit Weitblick.
Sonstiges
Nutzungsart:
GEWERBE
Infrastruktur
Entfernung Autobahn:
6 Km
Entfernung Bushaltestelle:
2,65 Km
Entfernung Fernbahnhof:
2,11 Km
Entfernung Flughafen:
25,89 Km
Objektzustand
Erschliessung:
Erschlossen

A+
A
B
C
D
E
F
G
H
0
25
50
75
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>250


40822 Mettmann
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Die Lage in Mettmann bietet für Bauträger eine hervorragende Ausgangsbasis zur Entwicklung moderner, sozial orientierter Immobilienprojekte mit nachhaltiger Perspektive.

Mikrolage:
Das Grundstück liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Mettmann, rund zwei Kilometer vom Zentrum entfernt, eingebettet in eine gewachsene Nachbarschaft mit bestehenden Pflege- und Bildungseinrichtungen. Diese Standortstruktur schafft optimale Voraussetzungen für Projekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung oder betreutes Wohnen. Die Zufahrt erfolgt über den Benninghofer Weg, Ecke Südring – eine ruhige, dennoch gut angebundene Lage mit direktem Anschluss an die Kölnische Straße.

Makrolage:
Im Radius von 20 Kilometern erschließt sich ein dichtes Einzugsgebiet mit Städten wie Düsseldorf, Wuppertal, Solingen, Velbert und Remscheid. Auch Köln ist in nur etwa 30 Kilometern erreichbar. Die nächste Autobahn (A3 / A46) ist lediglich 6 km entfernt, der nächste Bahnhof in etwa 3 km. Darüber hinaus ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben, was den Standort auch für Mitarbeitende und Nutzer öffentlicher Einrichtungen besonders attraktiv macht.

Dank der zentralen Lage und der direkten Nähe zu vorhandenen sozialen Infrastrukturen bietet sich das Grundstück ideal für Vorhaben im Bereich Pflege, Bildung, betreutes Wohnen oder generationenübergreifende Wohnformen an. Die Kombination aus städtebaulichem Potenzial, Erreichbarkeit und regionaler Nachfrage macht diesen Standort zu einer wertvollen Projektchance – sowohl im Hinblick auf die demografische Entwicklung als auch auf nachhaltige Nutzungskonzepte.

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